Datenschutzgesetze (DSGVO)
Die Datenschutzgesetze (DSGVO) fordern eine neue Sicht auf die personenbezogenen Daten und deren Verwaltung. So schreibt zum Beispiel die DSGVO in Artikel 15 die Auskunftspflicht fest. Dies bedeutet, dass eine betroffene Person Auskunft über die verwalteten Daten verlangen kann. Auf eine solche Anfrage muss dann eine Organisation innerhalb von 30 Tagen Antwort auf die Anfrage